Amtliche Meldung

Woche der Vorsorge: Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

(VZ-RLP / 25.10.2023) Die „Woche der Vorsorge“ der Verbraucherzentralen geht in die dritte Runde. Vom 6. bis zum 10. November 2023 informieren die Verbraucherzentralen in 28 kostenlosen Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass und Einstufung in einen Pflegegrad. Die Teilnahme ist kostenlos. Alle Termine und Anmeldung sind auf
www.verbraucherzentrale-rlp.de/woche-der-vorsorge  zu finden.

„Das Interesse der Menschen an Vorsorgethemen ist riesig“, so Gisela Rohmann, Juristin im Fachbereich Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In der Woche der Vorsorge informieren wir Menschen, die wichtige Dinge für das Alter und den Krankheitsfall selbstbestimmt regeln möchten.

“ Neben den klassischen Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und digitaler Nachlass gibt es in diesem Jahr auch einen Vortrag über den Weg zum Pflegegrad. Die Online-Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Die Themen und Inhalte der Web-Seminare  im Einzelnen:

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung kann jeden treffen. In einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht sind und welche nicht. Die Verbraucherzentralen geben in den Vorträgen wertvolle Tipps zum Inhalt und Abfassen einer Patientenverfügung.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie
Wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wen das Gericht auswählen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man selbst eine Person bestimmen und bevollmächtigen, um eine gerichtlich angeordnete Betreuung zu vermeiden. Die Verbraucherzentralen zeigen in mehreren digitalen Vorträgen, was zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie
Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab, nutzen E-Mail- und Messanger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger. Die Verbraucherzentralen informieren in mehreren Web-Seminaren, was bei der digitalen Nachlassregelung zu beachten ist.

Der Weg zum Pflegegrad: Damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen
Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – sei es durch Krankheit oder durch einen Unfall. Um dann die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss zuerst ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt und ein Gutachten zu Bestimmung des Pflegegrades erstellt werden. In diesen Online-Vorträgen wird der Weg zum Pflegegrad erläutert – von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Außerdem gibt es Informationen zum Begriff der Pflegebedürftigkeit und den Voraussetzungen für die einzelnen Pflegegrade.

Alle Termine und Anmeldemöglichkeiten sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/woche-der-vorsorge

VZ-RLP

Foto: pixabay/geralt

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Autor: J. Maurer

Projektkoordination - Netzwerk Digitale Dörfer RLP